SACHKUNDENACHWEIS gem. NÖ Landestierschutzgesetz

Mit 1. Juni 2023 wird die Novelle zum NÖ. Tierschutzgesetz in Kraft treten, die u.a. vorsieht, dass jeder, der sich einen Hund (gleichgültig ob Welpe oder erwachsenes Tier) beschaffen will, VORHER einen Sachkundenachweis erbringen muss. Dieser Sachkundenachweis ist gemeinsam von einer Tierärztin oder einem Tierarzt und einem Trainer oder Trainerin abzuhalten. Tendenziell wird es für alle Hundebesitzer notwendig sein, den Sachkundenachweis zu haben.

Der AHSK Traiskirchen wird über das Jahr verteilt 3 Termine für die nötige Ausbildung anbieten, als Vortragende stehen ein langjähriger Trainer und eine Tierärtzin zur Verfügung

 

Nähere Auskünfte bei Magda SALOMON, Tel 0664 2404004.

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